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Schwägerschaft

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Schwägerschaft Artikel

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Das Mondjahr 2009: Schw.-w. Taschenkalender Die Beschreibung für das Buch "Das Mondjahr 2009: Schw. -w. Taschenkalender" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster.

Definition

Schwägerschaft ist nach deutschem Recht (§ 1590 BGB) das Verhältnis einer Person zu den Verwandten des Ehegatten. Der Begriff geht in der Rechtssprache über den allgemeinen Sprachgebrauch hinaus, da alle Verwandten des Ehegatten erfasst werden.

Keine Schwägerschaft in dem Rechtssinne besteht zu den Schwägern des Ehegatten (so genannte Schwipp-Schwägerschaft). Beispiel: Anton heiratet Claudia. Bernd heiratet Dora. Anton und Bernd sind Brüder. Dann sind Anton und Dora sowie Bernd und Claudia verschwägert, nicht aber Claudia und Dora.

Schwägerschaft Beschreibung
Gem. § 1590 Abs. 2 BGB endet die einmal begründete Schwägerschaft nicht durch die Auflösung oder Scheidung der sie begründenden Ehe.
Buch-Tipp: Der kleine Bischof. Ein kirchlicher Zukunftsroman Lebe so, daß man Dich fragt Roland Breitenbach tut das. Soweit ich es aus einigen seiner Schriften, die ich elektronisch abonniert habe, sowie dem hier zu rezensierenden Buche ableiten kann. Wäre er oder sein fiktiver Bischof Oliver Maß mein Gemeindepfarrer gewesen, so wäre wohl meine Konversion zur evangelischen Kirche in dem Jahre 2002 nicht erfolgt....

Nennung und Grade

Die geläufigsten Nennungen für bestimmte verschwägerte Personen sind:

  • Schwiegereltern: Schwiegervater, Schwiegermutter (die Eltern des Ehegatten)
  • Schwiegertocher (früher: "Schnur"), Schwiegersohn (Ehefrau/Ehemann des eigenen Kindes, früher: "Eidam"))
  • Schwager/Schwägerin (Ehemann der Schwester oder Bruder der Ehefrau)

Die Linie und der Grad der Schwägerschaft richtet sich nach der Verwandtschaft. Eine gerade Linie liegt bei Abstammung einer Person von einer anderen vor, die Seitenlinie, wenn zwei Personen ca. von einer gemeinsamen dritten Person abstammen. Der Grad der Schwägerschaft wird nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten bestimmt. Vater und Sohn sind in erstem Grade und in gerader Linie verwandt. Wenn die Ehefrau des Vaters nicht die Mutter des Sohnes ist, dann ist der Sohn mit der Ehefrau in dem ersten Grade und in gerader Linie mit der Ehefrau verschwägert.

Schwägerschaft Beschreibung
Buch-Tipp: Die Bergedorf Geesthachter Eisenbahn Die Beschreibung für das Buch "Die Bergedorf Geesthachter Eisenbahn" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster.

Rechtliche und soziale Auswirkungen

Verschwägerte in gerader Linie und in der Seitenlinie bis zu dem 2. Grad einer Prozesspartei sind gem. §§ 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO, 383 Abs. 1 Nr. 3 ZPO zur Verweigerung der Aussage befugt.

Dies macht historisch auch Sinn. Denn - soziologisch gesehen - war "Verschwägerung" in der Oberschicht (besonders in dem Adel) ein bedeutender Mechanismus zur einem wirtschaftlichen/politischen Bündnis zweier Sippen. In der Ethnologie wird Verschwägerung an Hand der zahlreichen, häufig komplizierten Exogamie-Regelungen von Clans behandelt.

Buch-Tipp: Die Kunst-Akademie. Faszination Linie. Zeichnung neu erleben Die Linie - ein Spiel der Emotionen Gerade dem Anfänger oder Hobby-Künstler passiert es stets wieder, dass er beim rein Inhaltlichen seines Werkes hängen bleibt. Dabei haucht aber gerade das WIE des Gezeichneten einem Bild Leben ein. Mit diesem Buch versucht der Autor den gewissen Durchblick zu vermitteln und dem Medium Zeichnung eine neue Aufmerksamkeit...

Weblinks

  • § 1590 BGB (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__1590.html)
  • § 52 StPO (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stpo/__52.html)
  • § 383 ZPO (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/zpo/__383.html)

Siehe auch: Verwandtschaftsbeziehung


Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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